Rechtsprechung
   VG München, 13.11.2018 - M 2 K 18.31140   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,42249
VG München, 13.11.2018 - M 2 K 18.31140 (https://dejure.org/2018,42249)
VG München, Entscheidung vom 13.11.2018 - M 2 K 18.31140 (https://dejure.org/2018,42249)
VG München, Entscheidung vom 13. November 2018 - M 2 K 18.31140 (https://dejure.org/2018,42249)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2018,42249) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    AufenthG § 60 Abs. 5; EMRK Art. 3
    Feststellung eines Abschiebungsverbots füe anerkannte Schutzberechtige mit minderjährigen Kindern nach Ungarn

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rewis.io

    Feststellung eines Abschiebungsverbots füe anerkannte Schutzberechtige mit minderjährigen Kindern nach Ungarn

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (13)

  • EGMR, 21.01.2011 - 30696/09

    Belgische Behörden hätten Asylbewerber nicht nach Griechenland abschieben dürfen

    Auszug aus VG München, 13.11.2018 - M 2 K 18.31140
    Solche Bedingungen können dann anzunehmen sein, wenn ein Flüchtling völlig auf sich allein gestellt ist und er über einen langen Zeitraum gezwungen sein wird, auf der Straße zu leben, ohne Zugang zu sanitären Einrichtungen oder Nahrungsmitteln (vgl. hierzu insgesamt EGMR, U.v. 21.1.2011 - 30696/09 - M.S.S./Belgien und Griechenland - juris Rn. 263 f. und 365 ff.).

    Die Verantwortlichkeit eines Staates ist jedoch dann begründet, wenn der Betroffene vollständig von staatlicher Unterstützung abhängig ist und - trotz ausdrücklich im nationalen Recht verankerter Rechte - behördlicher Gleichgültigkeit gegenübersteht, obwohl er sich in so ernsthafter Armut und Bedürftigkeit befindet, dass dies mit der Menschenwürde unvereinbar ist (vgl. EGMR, U.v. 21.1.2011 - 30696/09, M.S.S./Belgien und Griechenland - juris Rn. 250; siehe auch EuGH, U.v. 21.12.2011 - C-411/10 u.a. - juris Rn. 88 ff.).

  • EGMR, 02.04.2013 - 27725/10

    MOHAMMED HUSSEIN AND OTHERS v. THE NETHERLANDS AND ITALY

    Auszug aus VG München, 13.11.2018 - M 2 K 18.31140
    Allerdings verpflichtet diese Norm nicht, jede Person innerhalb des eigenen Zuständigkeitsbereichs mit einem Obdach zu versorgen oder sie finanziell zu unterstützen, um ihr einen gewissen Lebensstandard zu ermöglichen (vgl. EGMR, B.v 2.4.2013 - 27725.10, Mohammed Hussein/Italien und Niederlande - ZAR 2013, 336 f.; U.v. 21.1.2011 - 30696.09, M.S.S./Belgien und Griechenland - juris Rn. 249 m.w.N.).

    Allein die Tatsache, dass die wirtschaftlichen und sozialen Lebensverhältnisse bei einer Überstellung bedeutend geschmälert würden, begründet grundsätzlich keinen Verstoß gegen die Vorschrift (vgl. EGMR, B.v. 2.4.2013 - 27725.10, Mohammed Hussein/Italien und Niederlande - ZAR 2013, 336/337).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.12.2017 - 11 A 585/17

    Zuständigkeit eines Mitgliedstaats für die Prüfung des Antrags auf

    Auszug aus VG München, 13.11.2018 - M 2 K 18.31140
    Wenn etwa mit Blick auf bestimmte Erkrankungen ernstliche Zweifel über die Folgen einer Abschiebung bestehen, müssen individuelle und ausreichende Zusicherungen des Zielstaates eingeholt werden (vgl. auch OVG NW, B.v. 8.12.2017 - 11 A 585/17.A - juris Rn. 15).

    Hinsichtlich des ungarischen Asylverfahrens und der Aufnahmebedingungen wird ohnehin jedenfalls bei Dublin-Rückkehrern von systemischen Mängeln ausgegangen (vgl. BayVGH, U.v. 23.3.2017 - 13a B 17.50003 - juris, Leitsatz; HessVGH, B.v. 24.8.2017 - 4 A 2986/16.A - juris, Leitsatz; OVG NW, B.v. 8.12.2017 - 11 A 585/17.A - juris).

  • EGMR, 04.11.2014 - 29217/12

    Rückführung einer afghanischen Familie nach Italien konventionskonform?

    Auszug aus VG München, 13.11.2018 - M 2 K 18.31140
    Vielmehr wird bei drohender Obdachlosigkeit im Zielstaat der Abschiebung in besonderen Einzelfällen - etwa bei Familien mit Kleinstkindern - lediglich ein inländisches Abschiebungshindernis wegen Reiseunfähigkeit im weiteren Sinne angenommen (vgl. BVerfG, B.v. 17.9.2014 - 2 BvR 1795/14 - juris Rn. 11, 13 f.; siehe auch EGMR, U.v. 4.11.2014 - 29217/12, Tarakhel/Switzerland - juris Rn. 116 ff.: Garantieerklärung für Unterbringung zusammen als Familie und in einer dem Alter der Kinder entsprechenden Weise).
  • EuGH, 21.12.2011 - C-411/10

    Ein Asylbewerber darf nicht an einen Mitgliedstaat überstellt werden, in dem er

    Auszug aus VG München, 13.11.2018 - M 2 K 18.31140
    Die Verantwortlichkeit eines Staates ist jedoch dann begründet, wenn der Betroffene vollständig von staatlicher Unterstützung abhängig ist und - trotz ausdrücklich im nationalen Recht verankerter Rechte - behördlicher Gleichgültigkeit gegenübersteht, obwohl er sich in so ernsthafter Armut und Bedürftigkeit befindet, dass dies mit der Menschenwürde unvereinbar ist (vgl. EGMR, U.v. 21.1.2011 - 30696/09, M.S.S./Belgien und Griechenland - juris Rn. 250; siehe auch EuGH, U.v. 21.12.2011 - C-411/10 u.a. - juris Rn. 88 ff.).
  • EGMR, 13.12.2016 - 41738/10

    Ausweisung, Krankheit, Sperrwirkung, Einreise- und Aufenthaltsverbot, Straftat,

    Auszug aus VG München, 13.11.2018 - M 2 K 18.31140
    Jedenfalls ist es erforderlich, dass die dort gewährleisteten Rechte praktisch sowie effektiv und nicht nur theoretisch und illusorisch zur Verfügung stehen (vgl. hierzu: EGMR, U.v. 13.12.2016 - 41738/10, Paposhvili/Belgien -juris Rn. 182, 187, 191 m.w.N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 15.03.2017 - A 11 S 2151/16

    Aussetzung des Verfahrens, Einholung einer Vorabentscheidung des Gerichtshofs der

    Auszug aus VG München, 13.11.2018 - M 2 K 18.31140
    Sie müssen erst in eine der einheimischen Bevölkerung vergleichbare tatsächliche Position einrücken, die ihnen die Teilhabe an den gewährten Rechten ermöglicht (vgl. VGH BW, B.v. 15.3.2017 - A 11 S 2151/16 - juris Rn. 25).
  • BVerfG, 08.05.2017 - 2 BvR 157/17

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die Abschiebung nach Griechenland

    Auszug aus VG München, 13.11.2018 - M 2 K 18.31140
    Die - möglicherweise garantierte - Inländergleichbehandlung muss auch faktisch und nicht nur formalrechtlich gewährleistet sein (vgl. BVerfG, B.v. 8.5.2017 - 2 BvR 157/17 - juris Rn. 21 unter Verweis auf HessVGH, U.v. 4.11.2016 - 3 A 1322/16.A - juris Rn. 25).
  • BVerfG, 17.09.2014 - 2 BvR 1795/14

    Die zuständige Behörde hat jedenfalls bei der Abschiebung von Familien mit

    Auszug aus VG München, 13.11.2018 - M 2 K 18.31140
    Vielmehr wird bei drohender Obdachlosigkeit im Zielstaat der Abschiebung in besonderen Einzelfällen - etwa bei Familien mit Kleinstkindern - lediglich ein inländisches Abschiebungshindernis wegen Reiseunfähigkeit im weiteren Sinne angenommen (vgl. BVerfG, B.v. 17.9.2014 - 2 BvR 1795/14 - juris Rn. 11, 13 f.; siehe auch EGMR, U.v. 4.11.2014 - 29217/12, Tarakhel/Switzerland - juris Rn. 116 ff.: Garantieerklärung für Unterbringung zusammen als Familie und in einer dem Alter der Kinder entsprechenden Weise).
  • VGH Hessen, 04.11.2016 - 3 A 1322/16

    Flüchtlingsschutz für bereits anerkannte Flüchtlinge in Bulgarien im Bundesgebiet

    Auszug aus VG München, 13.11.2018 - M 2 K 18.31140
    Die - möglicherweise garantierte - Inländergleichbehandlung muss auch faktisch und nicht nur formalrechtlich gewährleistet sein (vgl. BVerfG, B.v. 8.5.2017 - 2 BvR 157/17 - juris Rn. 21 unter Verweis auf HessVGH, U.v. 4.11.2016 - 3 A 1322/16.A - juris Rn. 25).
  • VGH Bayern, 23.03.2017 - 13a B 17.50003

    Das ungarische Asylverfahren und die Aufnahmebedingungen leiden an systemischen

  • OVG Saarland, 12.03.2018 - 2 A 69/18

    Rückführung anerkannt Schutzberechtigter nach Ungarn (Drittstaatenklausel)

  • VGH Hessen, 24.08.2017 - 4 A 2986/16

    Systemische Mängel in Ungarn

  • VG München, 13.11.2018 - M 2 K 18.31137

    Erfolgreiche Asylklage hinsichtlich eines Abschiebungsverbotes afghanischer

    Zum Verfahren der Frau und der weiteren Kinder wird auf das Urteil vom 13. November 2018 (M 2 K 18.31140) verwiesen.

    Gemessen an diesem Maßstab besteht für anerkannte Schutzberechtigte, jedenfalls für solche, die wie der Kläger mit seiner minderjährigen Tochter im Alter elf Monaten (und zusätzlich mit seiner Frau und den weiteren vier Kindern, deren Verfahren unter M 2 K 18.31140 geführt wird) als besonders schutzbedürftig einzuschätzen sind, in Ungarn die Gefahr einer Verletzung ihrer Rechte aus Art. 3 EMRK (vgl. auch OVG Saarl, B.v. 12.3.2018 - 2 A 69/18 - juris Rn. 14 ff.).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht